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Grundgesetz-Jubiläum: Lehren aus der Vergangenheit für die Zukunft der Demokratie

Kann die Demokratie in Deutschland überleben?

Berlin – Die Pädagogische Akademie in Bonn diente als Versammlungsort für den Parlamentarischen Rat, der von 1948 bis 1949 am Grundgesetz für eine neue deutsche Demokratie arbeitete. Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz offiziell verkündet. Dies war der zweite Versuch, eine Demokratie in Deutschland zu etablieren, nachdem der erste 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten gescheitert war. Die Verfasser des Grundgesetzes zogen Lehren aus der Vergangenheit und stärkten die Grundrechte, führten das konstruktive Misstrauensvotum ein und etablierten ein Verfassungsgericht.

Das Grundgesetz enthält Elemente einer wehrhaften Demokratie, die als Reaktion auf den Nationalsozialismus implementiert wurden. Trotz dieser Maßnahmen gibt es keine vollständige juristische Absicherung der Demokratie. Eine Diskussion darüber, wie das Bundesverfassungsgericht vor Bedrohungen geschützt werden kann, findet seit einiger Zeit statt. Die Bürger sind aufgerufen, die demokratische Ordnung zu unterstützen, da weltweit ein Trend zu elektoralen Autokratien erkennbar ist.

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Zeitzeugen warnen vor zunehmender Gleichgültigkeit gegenüber der Demokratie. Die Sensibilität dafür, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, geht mit der abnehmenden Zahl von Zeitzeugen, die sich an den Krieg und den Holocaust erinnern können, verloren. Die Demokratie wird nicht nur von Verfassungsfeinden, sondern auch von Gleichgültigkeit bedroht. Eine gewisse Unbekümmertheit macht sich bei vielen Wählern breit, obwohl die Geschichte zeigt, wie schnell Machtverhältnisse wechseln können. Die AfD als Partei mit fragwürdigem Demokratieverständnis könnte in einigen Bundesländern stärkste Partei im Parlament werden, was das politische System nachhaltig verändern würde. Das Jahr des Grundgesetz-Jubiläums könnte somit entscheidend für die Geschichte der bundesdeutschen Demokratie werden.

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