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Mini-Jobber im Wartburgkreis: Rechte, Vergütung und Perspektiven

Im Wartburgkreis gibt es insgesamt 8.520 Mini-Jobber, wie aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Diese Gruppe von Arbeitnehmern hat oft mit einer unsicheren Arbeitssituation zu kämpfen, wie Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betont. Trotz vieler Jahre Betriebszugehörigkeit gelten Mini-Jobber häufig als Aushilfen mit weniger Rechten, was zu fehlendem bezahltem Urlaub, fehlender Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und dem Verzicht auf Zuschläge führt.

NGG Thüringen kritisiert, dass Mini-Jobber häufig unter Mindestlohn arbeiten, obwohl Arbeitgeber ihnen den gleichen Stundenlohn zahlen sollten wie regulären Mitarbeitern bei gleicher Arbeit und Qualifikation. Der Geschäftsführer der NGG Thüringen erwartet, dass in den kommenden Wochen, insbesondere zur Sommersaison, zusätzliche Mini-Jobber in der Gastronomie und Lebensmittelherstellung eingestellt werden, um personelle Engpässe abzudecken.

NGG Thüringen warnt jedoch davor, dass die hohe Anzahl von Mini-Jobbern Vollzeitstellen verdrängt und Frauen oft in einer geringfügigen Beschäftigungsfalle landen, da der Übergang in einen regulären Vollzeitjob nicht immer gelingt. Zudem können geringfügige Beschäftigungen zu Altersarmut führen. Die Gewerkschaft rät Arbeitnehmern in der Gastronomie und Ernährungswirtschaft, auf schriftliche Arbeitsverträge zu bestehen und bietet Informationen zu Mini-Jobs unter region.thueringen@ngg.net oder telefonisch unter (0361) 66 64 40.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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