Wartburgkreis

Kormorane im Wartburgkreis abschusspflichtig

Geheimnisvolle Vögel im Wartburgkreis: Warum sind Kormorane abschusspflichtig?

Kormorane sind im Wartburgkreis hauptsächlich an großen Fließgewässern wie der Werra und der Hörsel zu finden. Sie suchen auch nach Nahrung an kleineren Nebengewässern und Teichen. Diese Vogelart, die hauptsächlich entlang der europäischen Meeresküsten vorkommt, hat in den letzten Jahrzehnten ihr Verbreitungsgebiet ins Binnenland erweitert. Die Kormorane sammeln sich in der Dämmerung meist in Bäumen in Gewässernähe, um gemeinschaftliche Schlafplätze zu nutzen, an denen sie nicht gestört werden sollten. Ornithologen nutzen dieses natürliche Verhalten, um ihre Bestände störungsfrei zu erfassen.

Im Jahr 2022 wurden mindestens 31 Schlafplätze in Thüringen mit Kormoranen erfasst, wobei nur 8 regelmäßig mehrere Monate lang genutzt wurden. Die wichtigsten Schlafplätze mit der höchsten Nutzung und Anzahl von Kormoranen liegen hauptsächlich im Norden und Nordwesten Thüringens sowie in Ostthüringen. Im Wartburgkreis sind vor allem an der Werra Schlafplätze bekannt, wie im Bereich Gerstungen-Neustädt und bei Barchfeld-Immelborn.

Die Gesamtzahl der monatlich an den Schlafplätzen erfassten Kormorane im Jahr 2022 variierte zwischen 65 im Juni und 1.604 im Oktober. Es gab keine Brutversuche oder Bruten innerhalb des Bundeslandes Thüringen, daher handelt es sich bei den Kormoranen dort komplett um Zugvögel, Rastvögel und Gastvögel. Allerdings wurden fünf erfolgreiche Bruten von Kormoranen am Bosseröder Rhäden auf hessischer Seite gegenüber dem Dankmarshäuser Rhäden in Thüringen gemeldet. Die Kormoranbestände in Thüringen werden seit 2003 als stabil mit witterungsbedingten Schwankungen eingeschätzt, ohne dass eine Zunahme festgestellt wurde.

Obwohl Kormorane nicht dem Jagdrecht unterliegen und als europäische Vogelart besonders geschützt sind, wurden im Jahr 2022 in Thüringen 742 Abschüsse von Kormoranen gemacht und gemeldet. Die Abschüsse schwankten in den letzten Jahren zwischen 353 und 1.863. Interessanterweise wurden im Wartburgkreis in den letzten Jahren bis auf eine Ausnahme keine Abschüsse gemeldet. Abschüsse sind nur erlaubt, um erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden oder die heimische Tierwelt zu schützen, und dies in einem 250-Meter-Radius um fischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer und Fließgewässer.

Es besteht eine halbjährliche Meldepflicht für gemachte Abschüsse an die zuständige Untere Naturschutzbehörde im Wartburgkreis, und zwar zum 15. Januar und 15. Juli für das jeweils vorangegangene Halbjahr. Zu melden sind die Anzahl der geschossenen Tiere, der Abschussort mit Angabe des Gewässers und des Abschnitts, der Abschusstag sowie die Ringnummern von beringten Tieren. Die Abschussmeldung zum 15. Juli 2024 betrifft die im ersten Halbjahr geschossenen Kormorane.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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