Streit um Neutralitätspflicht: Stadtratswahl in Steinbach-Hallenberg angefochten
In Steinbach-Hallenberg sorgt die Anfechtung der Stadtratswahl für Aufsehen. Der Grund dafür liegt nicht in persönlichen Befindlichkeiten, sondern in der Frage der Neutralitätspflicht eines Amtsträgers.
Laut dem Kandidaten Keller geht es bei der Anfechtung nicht um sein persönliches Wahlergebnis, sondern um die Einhaltung fairer Spielregeln bei Wahlen. Ein Kritikpunkt betrifft die Verwirrung auf den Wahlzetteln durch namensgleiche Kandidaten, die nur schwer voneinander zu unterscheiden waren.
Besonders schwer wiegt jedoch der Vorwurf gegen Bürgermeister Markus Böttcher, der in seiner Rolle als Amtsträger gleich mehrfach seine Neutralitätspflicht verletzt haben soll. Böttcher nutzte laut Anschuldigungen sein Amt, um sowohl im Amtsblatt als auch online Wahlwerbung für sich und seine Wählergemeinschaft Pro 8 zu betreiben.
Trotz seines klaren Wahlsiegs und dem Erreichen des Listenplatzes 1 für Pro 8 trat Böttcher sein Mandat als Stadtratsmitglied nicht an, da hierfür ein Rücktritt als Bürgermeister erforderlich gewesen wäre. Als Bürgermeister ist er ex-officio Mitglied des Stadtrats, was seine Scheinkandidatur und der Verzicht auf das Mandat umso problematischer erscheinen lässt.