Die CDU und die Wagenknecht-Partei BSW planen, die Geschäftsordnung im Thüringer Landtag zu ändern, um die Aufstellung eines AfD-Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten zu umgehen. Angesichts der bevorstehenden Wahl am 26. September sorgt die Möglichkeit einer Hängepartie, falls die AfD ihre Abgeordnete Wiebke Muhsal ins Rennen schickt, für Unruhe. Laut Verfassungsschutz gilt die Thüringer AfD als rechtsextrem, was den anderen Fraktionen nicht passt. Um dem entgegenzuwirken, möchten CDU und BSW erreichen, dass alle Fraktionen von Beginn an Kandidaten vorschlagen können, um Verzögerungen zu vermeiden.
Ob diese Maßnahme rechtlich zulässig ist, ist jedoch umstritten. Jurist Philipp Austermann bestätigt, dass der Landtag, wie jedes Parlament, seine Geschäftsordnung auch vor der Wahl eines neuen Präsidenten ändern kann. Die notwendige einfache Mehrheit für die Abstimmung zur Änderung könnte die CDU mit Unterstützung der SPD erzielen. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke kritisiert den Vorstoß als „Taschenspielertricks“ und äußert Zweifel an der rechtlichen Grundlage dieser Vorgehensweise. Mehr Informationen zu dieser politischen Diskrepanz finden sich in einem Artikel auf www.fr.de.