Thüringen

Thüringen fördert selbstgenutztes Wohneigentum: Neue Richtlinie stärkt Familien und ländliche Räume

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien tritt nächste Woche in Kraft. Ministerin Susanna Karawanskij sagt zum Start der neuen Förderrichtlinie:

Um bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, hat der Freistaat Thüringen verstärkt in den sozialen Wohnungsbau investiert. Seit 2019 haben wir den Bau von mehr als 1.500 Sozialwohnungen neu bewilligt und 1.100 Wohnungen neu gebaut. Dafür haben wir rund 215 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es in diesem Jahr zehn Millionen Euro zur Stärkung der Wohneigentumsbildung für Familien mit Kindern.

Ende 2023 hatte der Thüringer Landtag das Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien verabschiedet (Drucksache 7/9236). Die Förderung soll Familien den Zugang zu selbstgenutztem Eigentum durch eine finanzielle Unterstützung des Landes erleichtern und die Attraktivität des Wohnstandortes Thüringen stärken. Die neue Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag leisten, die Nachfrage nach Wohneigentum in den ländlichen Räumen zu steigern und so die angespannten Mietmärkte in Jena, Weimar und Erfurt entlasten. Die Förderrichtlinie wird nach Inkrafttreten hier abrufbar sein:infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de

Weitere Informationen sowie einen Fördercheck zur Antragsberechtigung bietet die Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/wohnen.

Zudem ist ab 10.06.2024 unter 0800 – 100 12 38 eine kostenfreie Hotline eingerichtet (Mo – Do 9 – 17 Uhr | Fr 9 – 14 Uhr).

Häufige Fragen und Antworten

Wer wird gefördert?

Ehepaare, in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende können Anträge auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass in deren Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch gemeldet ist.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird nur für den erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie in Thüringen ausgereicht. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden die Wohnimmobilie als Hauptwohnung und mindestens für fünf Jahre selbst nutzen werden. Mit Wohnimmobilien sind Wohnhäuser und Wohnungen (sowohl Neubau wie Bestand) gemeint. Auch der Erwerb von Baugrundstücken, die für Wohnbebauung geeignet sind, ist förderfähig.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Der Zuschuss beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises der Wohnimmobilie bzw. des geeigneten Grundstücks. Die maximale Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bis zu einer Höhe von 400.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken. Liegen die Erwerbskosten darüber, so erfolgt keine Förderung für den die genannten Bemessungsgrenzen übersteigenden Teil.

In welchem Zeitraum kann der Ersterwerb von Wohneigentum gefördert werden?

Anträge auf Förderung können für Wohnimmobilien gestellt werden, die ab dem 2. Januar 2024 erworben wurden (Beurkundung des notariellen Kaufvertrags).

Wie erfahre ich, ob ich antragsberechtigt bin?

Auf der Website der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/wohnen können Sie die Antragsberechtigung mit wenigen Klicks in einem kurzen Check überprüfen.

Wo sind die Förderanträge zu stellen?

Bitte reichen Sie Anträge über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB-Portal) ein. Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen Account im TAB-Portal. Falls Sie noch keinen Account haben, ist eine einmalige Registrierung notwendig, die Sie über das Förderportal (unter ecohesion.aufbaubank.de/) vornehmen können. Unter der Rubrik „Registrierung eines neuen Nutzers“ können Sie eigene Daten eingeben. Sodann wird der Verifizierungslink per E-Mail übersandt.

Was muss bei der TAB zur Antragstellung eingereicht werden?

Alle Unterlagen müssen zur Antragstellung ausschließlich digital im TAB-Portal eingereicht werden.

· vollständiger, notariell beurkundeter Kaufvertrag· Grunderwerbsteuerbescheid und entsprechender Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug)· Kindergeldbescheinigung oder anderer Nachweis zum Bezug des Kindergeldes· Nachweis der Eignung zur Wohnbebauung (für den Erwerb von Grundstücken)· mtliche Meldebescheinigungen für alle im Förderantrag genannten Familienmitglieder (soweit bereits vorliegend)

Der Antrag im Online-Portal der TAB kann nur gestellt werden, wenn alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

Zur Verifizierung Ihres Antrags wird Ihre Unterschrift benötigt.Nur mit Ihrer Unterschrift kann der Antrag seine volle Gültigkeit entfalten und bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie entweder die Verifizierung mittels elektronischer Personalausweis-Identifizierung. Oder drucken Sie Ihren im Portal gestellten Antrag aus und schicken ihn jeweils mit Originalunterschrift per Post an die TAB.

Die Anschrift lautet:Thüringer AufbaubankGorkistraße 999084 Erfurt

Was passiert, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind?

Werden mehr Anträge eingereicht als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, so entscheidet die Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge über eine Förderung.

Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft


Soziales, Thüringen 

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Erfurt 

| Pressemitteilung

Andrea T.

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