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Ausbildung und Unabhängigkeit: Der Schritt ins eigene Leben

Für viele Schülerinnen und Schüler ist es bereits eine enorme Herausforderung, einen Ausbildungsplatz zu finden und die ersten Schritte ins Berufsleben zu wagen. Doch was tun, wenn sie zusätzlich zu Hause ausziehen müssen oder wollen? Gerade junge Menschen, die direkt nach der Schule eine duale Berufsausbildung beginnen, haben oft den Wunsch, selbstständig zu leben und die Welt zu erkunden. Ist es also möglich, mit Ausbildungsbeginn auszuziehen? Marlen Leffler, Studien- und Berufsberaterin in der Geschäftsstelle Schmalkalden der Agentur für Arbeit in Suhl, gibt Antworten auf wichtige Fragen.

Es ist durchaus ein realistischer Wunsch, während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen zu wollen. Manchmal ist es sogar notwendig, außerhalb des Wohnorts zu leben, da der gewählte Ausbildungsberuf nicht in der Nähe ausgebildet wird oder der Standort der Berufsschule ein tägliches Pendeln unmöglich macht. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, in ein Wohnheim zu ziehen, insbesondere wenn lange Pendelstrecken oder mangelnde öffentliche Verkehrsanbindung zum Ausbildungsbetrieb bestehen. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Jugendarbeitsschutzgesetz, müssen jedoch beachtet werden, insbesondere wenn die Auszubildenden noch unter 16 Jahren alt sind.

Es gibt verschiedene Wohnmöglichkeiten für Auszubildende, darunter Wohnheime, Internate oder sogar Studentenwohnheime in größeren Städten. Einige Arbeitgeber bieten auch Wohnungen an Berufsschulstandorten an, um den Auszubildenden eine Wohnmöglichkeit während des theoretischen Teils der Ausbildung zu ermöglichen. Natürlich können Auszubildende auch eine eigene Wohnung mieten, wobei die Eltern oft in den Prozess involviert sind und nicht jeder Vermieter Minderjährige als Mieter akzeptiert.

Finanziell kann der Auszug eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn die Miete allein durch die Ausbildungsvergütung nicht gedeckt werden kann. Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kinder zu unterstützen, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht. Für Auszubildende, deren Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Diese Unterstützung umfasst Zuschüsse zu Wohnungskosten, Familienheimfahrten und Pendelkosten vor Ort. Es besteht auch die Möglichkeit, Stipendien zu beantragen, und immer mehr Arbeitgeber unterstützen ihre Auszubildenden beim Thema Wohnen. Mit offener Kommunikation zum Ausbildungsbetrieb können unter Umständen Zuschüsse oder Darlehen zur Finanzierung der Wohnkosten erhalten werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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