Der Aufbau militärisch organisierter Verbände der „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß war laut der Bundesanwaltschaft teilweise bereits fortgeschritten. Bei der Verlesung der Anklage gegen neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe in Stuttgart wurde offenbart, dass zwei Heimatschutzkompanien bereits in der Lage gewesen wären, aktiv zu agieren. Die Anklage umfasst Vorwürfe wie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Ein Angeklagter wird zusätzlich wegen versuchten Mordes vor Gericht gestellt.
Im speziellen Fall der Kompanie 221, zuständig für die Regionen Tübingen und Freudenstadt in Baden-Württemberg, waren bereits Verantwortliche für die Rekrutierung von weiterem Personal benannt worden, wie aus der Anklage hervorgeht. Ebenso war eine Kompanie für Jena, den Saale-Holzland-Kreis und den Saale-Orla-Kreis aktiv und konnte eigenständig handeln. Es wurden ebenfalls Aktivitäten dokumentiert, die darauf hindeuten, dass weitere Heimatschutzkompanien aufgebaut werden sollten. Es wurde behauptet, dass im Falle einer potenziellen Machtübernahme der Gruppe diese politische „Säuberungsaktionen“ in ihrem Verantwortungsbereich durchführen sollten.