Der Aufbau militärisch organisierter Verbände der „Reichsbürger“-Gruppe, angeführt von Heinrich XIII. Prinz Reuß, wurde von der Bundesanwaltschaft als teilweise weit fortgeschritten angesehen. Bei der Verlesung der Anklage gegen neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe in Stuttgart wurde festgestellt, dass es in zwei Fällen möglich gewesen wäre, dass die sogenannten Heimatschutzkompanien aktiv geworden wären. Den Angeklagten wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ vorgeworfen, wobei einer der Angeklagten zusätzlich wegen versuchten Mordes vor Gericht steht.
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass innerhalb der Kompanie 221, die für die Bereiche Tübingen und Freudenstadt in Baden-Württemberg zuständig sein sollte, bereits Verantwortliche für die Rekrutierung von weiterem Personal benannt wurden. Ebenso war die Kompanie, die für Jena, den Saale-Holzland-Kreis und den Saale-Orla-Kreis zuständig sein sollte, in der Lage, eigenständig aktiv zu werden. Es wurden auch zahlreiche Aktionen verzeichnet, die darauf hindeuteten, dass weitere Heimatschutzkompanien aufgebaut werden sollten. Laut der Anklage sollten diese Kompanien im Falle einer potenziellen Machtübernahme der Gruppe politische „Säuberungsaktionen“ in ihrem Zuständigkeitsbereich durchführen.
Die Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft verdeutlichen die ernste Bedrohung, die von extremistischen Gruppierungen wie den „Reichsbürgern“ ausgeht. Die detaillierten Pläne und die Fortgeschrittenheit des Aufbaus der Kompanien lassen auf eine gut durchdachte und weitreichende Agenda schließen. Die Tatsache, dass Mitglieder der Gruppe wegen schwerwiegender Vorwürfe wie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor Gericht gestellt werden, unterstreicht die Dringlichkeit der Bekämpfung rechter Extremismusphänomene in Deutschland.