JenaThüringen

Neues Gesetz zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten

In Thüringen wurde kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Einrichtung einer Landarzt- bzw. Landzahnarztquote vorsieht. Dabei wird die Auswahl der Bewerber in einem zweistufigen Verfahren durch eine fachkundige Auswahlkommission geregelt. Neben fachlichen Tests werden auch Ausbildungen in Gesundheitsberufen, bereits ausgeübte Tätigkeiten in diesem Bereich oder ehrenamtliche Erfahrungen berücksichtigt. In der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens werden doppelt so viele Bewerber einbezogen, wie Plätze zur Verfügung stehen.

Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber müssen vertraglich zusichern, für mindestens zehn Jahre in unterversorgten Gebieten als Ärzte oder Zahnärzte tätig zu sein. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen droht eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Ausnahmen werden für Personen im Mutterschutz oder Schwangerschaft gewährt.

Das Gesetz ermöglicht den Studierenden aber auch, sich für eine Weiterbildung zum Facharzt zu entscheiden, um in Bedarfsgebieten in der hausärztlichen Versorgung mitzuwirken. Hierzu zählen zum Beispiel Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die sich für die hausärztliche oder zahnärztliche Versorgung entschieden haben.

Durch diese Maßnahmen soll langfristig die medizinische Versorgung in unterversorgten Gebieten in Thüringen verbessert und sichergestellt werden. Die Landarzt- bzw. Landzahnarztquote soll somit dazu beitragen, Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenzuwirken und eine gleichmäßige Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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