In den großen Thüringer Städten ist Straßenmusik im Sommer ein fester Bestandteil des Stadtbildes. Während viele Menschen die musikalischen Darbietungen genießen, führen sie gelegentlich auch zu Beschwerden. Insbesondere für Angestellte von Geschäften kann es belastend sein, wenn Straßenmusiker mit einem begrenzten Repertoire oder geringem musikalischem Können auftreten. Aus diesem Grund haben die meisten Kommunen klare Regeln eingeführt, an die sich die Straßenmusiker halten müssen, um Interessenkonflikte und Störungen der öffentlichen Ordnung zu vermeiden.
Mandy Plickert von der Stadtverwaltung Weimar betont, dass Straßenmusik grundsätzlich als bereichernd und belebend für die Innenstadt angesehen wird. Dennoch sei die strikte Einhaltung der festgelegten Regeln entscheidend. Ähnliche Regelungen existieren unter anderem in Erfurt, Jena, Weimar, Eisenach und Gera. Diese umfassen Vorgaben zur Lautstärke, zu den erlaubten Orten und Zeiten sowie Verbote wie das aktive Einsammeln von Spenden oder den Verkauf von Produkten während der Darbietung.
Die meisten Kommunen legen fest, dass Straßenmusiker nur eine bestimmte Zeit an einem Ort verweilen dürfen, bevor sie ihre Position wechseln müssen. In verschiedenen Städten gelten unterschiedliche Zeiträume, nach denen die Musikanten den Standort verändern müssen. In Jena beispielsweise ist Straßenmusik nur in den ersten 30 Minuten jeder vollen Stunde erlaubt, gefolgt von einer halben Stunde ohne Darbietung. Zudem dürfen in der Innenstadt meist nur maximal zwei Künstlergruppen gleichzeitig auftreten.
Die Anzahl der Beschwerden über Straßenmusik ist in den vergangenen Jahren insgesamt gering geblieben und wurde zumeist schnell vom Ordnungsamt geklärt. In Weimar gab es wiederholte Beschwerden von Anwohnern und Händlern in der Schillerstraße, was zu Anpassungen der Regelungen führte. Seit Anfang 2024 ist nicht gewerbsmäßige Straßenmusik nur an bestimmten Orten erlaubt und muss beim Ordnungsamt angezeigt werden. Kommunen wie Sonneberg haben hingegen kaum Anfragen von Straßenmusikern, da dort eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, um öffentlich musizieren zu dürfen.