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Studie warnt vor Arbeitskräftemangel: Thüringen braucht mehr Einwanderung

Thüringen steht vor enormen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, die ohne eine verstärkte Zuwanderung aus dem Ausland nicht bewältigt werden können. Laut einer Studie der Regionaldirektion der Bundesarbeitsagentur wird bis zum Jahr 2035 ein Mangel von bis zu 123.000 Arbeitskräften im erwerbsfähigen Alter im Freistaat prognostiziert. Die Langfristige Lösung für das Wirtschaftswachstum liegt demnach in der Zuwanderung, sei es aus Europa oder anderen Regionen weltweit.

Die Studie betont die Notwendigkeit von Strategien und Instrumenten, die sowohl schnell als auch langfristig wirksam sind. Ein verstärkter Zustrom von Arbeitskräften aus dem Ausland könnte zumindest den Rückgang des Arbeitskräfteangebots abschwächen. Zwischen den Jahren 2013 und 2022 stieg die Anzahl ausländischer Beschäftigter in Thüringen von 13.150 auf 62.200, während deutsche Beschäftigte um 19.700 abnahmen. Männer machten 66 Prozent der ausländischen Arbeitskräfte aus, im Vergleich zu 51 Prozent bei deutschen Beschäftigten.

Die Mehrheit der ausländischen Arbeitnehmer befand sich in der Altersgruppe von 25 bis unter 55 Jahren und war hauptsächlich in der Industrie und Zeitarbeitsfirmen tätig. Die häufigsten Nationalitäten unter den ausländischen Beschäftigten waren Polen, Rumänen und Syrer. Einige Regionen in Thüringen wiesen in diesem Zeitraum einen geringeren Anteil an ausländischen Arbeitnehmern auf, während andere wie Gotha, Sonneberg und Erfurt einen höheren Anteil verzeichneten.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird ab dem 1. Juni eine sogenannte Chancenkarte eingeführt, die eine Arbeitssuche in Deutschland ermöglicht. Personen, die eine vollwertige Auslandsqualifikation nachweisen können oder über bestimmte Hochschulabschlüsse verfügen, sind berechtigt, diese Karte zu beantragen. Voraussetzung sind auch grundlegende Deutsch- oder Englischkenntnisse. Die Chancenkarte wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Zudem wird eine „Westbalkanregelung“ eingeführt, die Staatsangehörigen von sechs Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt in bestimmten Berufen ermöglicht.

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