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Kritik an Mini-Jobs im Altenburger Land: Unterschätzte Arbeitskräfte oder Ausbeutung?

Im Landkreis Altenburger Land gibt es 4.180 Mini-Jobber, wie aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Ein Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) äußerte Bedenken über die Behandlung dieser Arbeitskräfte. Oftmals werden Mini-Jobber trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit als Aushilfen mit eingeschränkten Rechten angesehen. Dies beinhaltet fehlenden bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das Fehlen von Zuschlägen, obwohl diese Ansprüche bestehen.

Die NGG Thüringen hebt hervor, dass Mini-Jobber in einigen Fällen weniger verdienen als reguläre Beschäftigte. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Arbeitgeber Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn zahlen müssen wie den übrigen Mitarbeitern, wenn sie die gleiche Arbeit mit gleicher Qualifikation verrichten. Der Geschäftsführer der NGG Thüringen erwartet, dass in der bevorstehenden Sommersaison zusätzliche Mini-Jobber in der Gastronomie eingestellt werden, um Spitzenzeiten abzudecken.

Die NGG Thüringen betrachtet die hohe Anzahl von Mini-Jobbern kritisch, da dadurch Vollzeitstellen verdrängt werden und geringfügige Beschäftigungen oft zu einer Sackgasse für Frauen werden. Der Übergang von einem Mini-Job zu einer regulären Vollzeitbeschäftigung gelingt häufig nicht, was langfristig zu Altersarmut führen kann. Es wird empfohlen, dass Beschäftigte in Gastronomie und Ernährungswirtschaft auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen. Bei Fragen rund um Mini-Jobs bietet die NGG Thüringen Unterstützung und Beratung an.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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