Thüringen

Keine Pläne für Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Hasskriminalität in Thüringen

Das Justizministerium in Thüringen hat entschieden, vorerst keine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Hasskriminalität zu gründen. Laut einem Sprecher des Ministeriums hätten sich die bestehenden Strukturen bewährt, obwohl eine mögliche Spezialisierung zur effektiveren Fallbearbeitung in Betracht gezogen wird. Trotz Forderungen von Organisationen wie dem Opferschutzverein ezra nach einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft, sieht das Ministerium derzeit keine konkreten Pläne in diese Richtung vor.

Der Opferschutzverein ezra sowie der Flüchtlingsrat Thüringen haben in der Vergangenheit die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Hasskriminalität unterstützt. Kritik an der Justizbehörde gab es vor allem bezüglich der Nachlässigkeit im Umgang mit rechtsextremen Motiven bei Straftaten. Trotz früherer Äußerungen von Justizministerin Doreen Denstädt über die Sympathie für eine entsprechende Einrichtung, gibt es derzeit keine Pläne zur Umsetzung.

Thüringen verfügt derzeit über Sonderdezernate in allen vier Staatsanwaltschaften, die sich mit politischen Verfahren und Staatsschutzdelikten befassen. Zusätzlich wurde eine „Koordinierungsstelle Hasskriminalität im Internet“ bei der Generalstaatsanwaltschaft eingerichtet, um eine einheitliche Verfolgung von Hasskriminalität durch die Koordinierung der Staatsanwaltschaften sicherzustellen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie Niedersachsen, die bereits spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Hasskriminalität etabliert haben, plant Thüringen vorerst keine vergleichbare Maßnahme.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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