Kriminalität und JustizPolitikThüringen

Justiz in Thüringen entlässt drei Insassen nach Cannabisfreigabe

Das neue Cannabis-Gesetz hat in Thüringen zu erheblichem Arbeitsaufwand für die Justiz geführt. Bis zum 1. April wurden drei Personen aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis aus dem Gefängnis entlassen. Darüber hinaus gab es eine nicht erfasste Anzahl von verkürzten Haftstrafen und Fällen, in denen Strafen neu festgelegt werden mussten, da die Betroffenen auch wegen anderer Straftaten verurteilt worden waren, wie das Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Die Amnestieregelung des Cannabisgesetzes in Thüringen führte dazu, dass etwa 4500 Strafverfahren überprüft werden mussten. Dies betraf sowohl zu vollstreckende Haftstrafen als auch Fälle, in denen Straftaten zur Bewährung ausgesetzt oder Geldstrafen verhängt worden waren. Der zeitliche Aufwand für Staatsanwaltschaften beträgt mindestens eine halbe Stunde pro Akte, wobei die nachträgliche Auflösung von Gesamtstrafen noch länger dauert.

Seit dem 1. April erlaubt das neue Gesetz Erwachsenen in Deutschland, zu Hause bis zu 50 Gramm Marihuana oder Haschisch zu besitzen und draußen höchstens 25 Gramm mit sich zu führen. Der Verkauf und die Weitergabe bleiben jedoch weiterhin verboten. Ab dem 1. Juli dürfen Mitglieder spezieller Vereine die Droge gemeinschaftlich anbauen, wobei der Anbau von drei Pflanzen zu Hause erlaubt ist. Diese Regelungen wurden mit einer Amnestieregelung für Altfälle verbunden.

Die zusätzliche Arbeitsbelastung durch die neue Gesetzgebung kommt zu einer Zeit steigender Belastung der Justiz in Thüringen. Ende des vergangenen Jahres verzeichneten die Staatsanwaltschaften im Land noch 28.322 offene Verfahren, was einem Anstieg um mehr als ein Drittel im Vergleich zu zwei Jahren zuvor entspricht. Zudem verzeichneten die Staatsanwaltschaften 2023 einen Zuwachs von 134.622 neuen Fällen im Vergleich zu 121.299 Neuzugängen zwei Jahre zuvor.

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