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Unerwartete Begegnung im Hofwiesenpark: Thüringerin macht bedenkliche Drohnen-Entdeckung

Gefährliche Drohnenflüge in Thüringen: Wo liegen die Grenzen?

In Thüringen hat der Frühling bereits Einzug gehalten, was für längere Tage, wärmende Sonnenstrahlen und sprießende Natur sorgt. Nutznießer dieser idealen Bedingungen war eine Thüringerin, die geplant hatte, den Tag im Freien zu verbringen und das Wetter zu genießen. Als sie jedoch im Hofwiesenpark in Gera ankam, wurde ihre Ruhe gestört.

Die Frau entdeckte eine Drohne, die in niedriger Flughöhe über dem Park kreiste und sich gefährlich nah an die Besucher heranwagte. Besorgt über die potenzielle Gefahr und Verletzungsrisiken für die Parkbesucher teilte sie ihr Erlebnis auf Facebook. Besonders betont sie die Unberechenbarkeit von Kindern im Umgang mit drohenden Drohnen, sowie die mögliche Verletzung der Privatsphäre durch unaufgeforderte Videoaufnahmen.

Die Reaktionen in den Kommentaren auf Facebook zeigten ein hohes Maß an Zustimmung und betonten die Unbehaglichkeit und potenziellen Probleme, die Drohnenflüge in solchen Umgebungen verursachen können. Es wurde auch die Bedeutung eines Drohnenführerscheins und die Einhaltung der Vorschriften für Drohnenflüge unterstrichen.

Bei einem Follow-up mit der Polizei Gera wurden die allgemeinen Regeln und Vorschriften für Drohnenflüge in Thüringen erläutert. Diese umfassen das Erfordernis eines Drohnenführerscheins, ein Mindestalter von 16 Jahren, die Registrierung von Drohnen über 150 Gramm bei der Luftfahrtbehörde, sowie klare Richtlinien für sicheres Fliegen in öffentlichen Bereichen. Es ist verboten, private Grundstücke zu überfliegen, sich in Flugverbotszonen aufzuhalten oder Menschenansammlungen zu stören.

Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro führen. Sollte jemand heimlich von einer Drohne gefilmt werden, wird empfohlen, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Solange keine unmittelbare Gefährdung durch die Drohne im Hofwiesenpark festgestellt wurde und der Pilot alle erforderlichen Registrierungen vorgenommen hat, bleibt der Akt im rechtlichen Rahmen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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