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Testament ändern: Flexibilität vs. Bindungswirkung – Expertenrat zur Nachlassplanung in Erfurt

Die Möglichkeiten der Testamentänderung: Flexibilität vs. Bindungswirkung

Das Ändern eines Testaments ist kein einfacher Prozess, insbesondere wenn es um ein sogenanntes Berliner Testament geht, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen und erst nach dem Tod beider der gemeinsame Nachkomme bedacht wird. Bis zum Tod des ersten Ehepartners können Änderungen gemeinsam vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Bindungswirkung zu regeln.

Eine strikte Bindungswirkung bedeutet, dass der überlebende Ehepartner die Einsetzung des Schlusserben, in diesem Fall das gemeinsame Kind, grundsätzlich nicht mehr ändern kann. Dies kann zu einer starken Vermögensbindung in der Familie führen, birgt jedoch auch das Risiko von Problemen, falls das Verhältnis zum Kind sich verschlechtert.

Eine andere Option besteht darin, dem Überlebenden das Recht zu geben, das Testament auch nach dem Tod des ersten Ehepartners zu ändern, was zwar eine hohe Flexibilität bietet, aber auch zu Erbeinsetzungen führen kann, die der Erstverstorbene nicht gewollt hätte. Schließlich kann das Recht zur Abänderung auf einen bestimmten Personenkreis, wie gemeinsame Nachkommen, beschränkt werden.

Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Regelungen im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille entsprechend den eigenen Vorstellungen umgesetzt wird. Das Hinzuziehen eines Notars kann dabei helfen, alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und Konflikte in der Familie zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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