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Landgericht Erfurt: Neue Regel zwingt Aldi in Thüringen zur Preisauszeichnung

Neues Gesetz bei Aldi in Thüringen: Warum Kunden jetzt genauer hinsehen sollten.

Aldi in Thüringen hat eine neue Regelung umzusetzen, nachdem das Landgericht Erfurt entschieden hat, dass der Grundpreis bei Obst und Gemüse auf den Preisschildern angegeben werden muss. Zuvor gab es Beschwerden von Kunden bei der Verbraucherzentrale, da in Aldi-Filialen in Thüringen fehlende Grundpreis-Angaben bemängelt wurden, insbesondere bei Tomaten.

Kunden bemerkten, dass die Schalen von Tomaten unterschiedliche Größen aufwiesen, was zu unterschiedlichen Preisen führte, jedoch war kein Grundpreis zur Kostenvergleichung angegeben. Der Grundpreis wird üblicherweise als Preis pro Kilo oder Preis pro 100 Gramm angezeigt. Aufgrund dieser Vorfälle hat die Verbraucherzentrale Erfurt interveniert, was letztendlich zur Entscheidung des Landgerichts Erfurt führte.

Aldi in Grammetal wurde aufgefordert, den Grundpreis bei Obst und Gemüse auf den Preisschildern anzugeben, was das Unternehmen zunächst ablehnte. Nach Einsicht in den Fehler stimmte Aldi zu, die neue Regelung umzusetzen. Sollte Aldi gegen die Regel verstoßen, droht ein Ordnungsgeld. Die Verbraucherzentrale betonte die Wichtigkeit von Verbraucherhinweisen, um den Verbraucherschutz in Thüringen aufrechtzuerhalten.

Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen unterstreicht die gesetzliche Regelung, dass der Grundpreis auf den Preisschildern angegeben werden muss, insbesondere bei Obst und Gemüse in Fertigverpackungen. Verbraucher werden darum gebeten, Hinweise auf Verstöße gegen Verbraucherrechte zu melden, um die Einhaltung der Regelung sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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