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Drohnenflug im Hofwiesenpark: Thüringerin macht eine beunruhigende Entdeckung

Geheime Beobachtungen im Frühlingspark: Thüringerin stößt auf verbotenes und gefährliches Flugobjekt

In Thüringen hat der Frühling Einzug gehalten, was die Menschen dazu motiviert, das schöne Wetter im Freien zu genießen. Eine Thüringerin wollte ebenso die Natur im Hofwiesenpark in Gera erleben, jedoch wurde ihr Tag durch eine beängstigende Begegnung mit einer Drohne getrübt. Die Drohne flog in geringer Höhe über den Parkbesuchern und verunsicherte die Frau. Sie teilte ihr Erlebnis auf Facebook und erhielt dort viele unterstützende Kommentare, die ähnliche Begegnungen schilderten. Ein Nutzer betonte die Notwendigkeit eines Drohnenführerscheins.

Beim Drohnenfliegen in Thüringen gelten klare Regeln, die von der Polizei Gera bestätigt wurden. Es ist erforderlich, einen Drohnenführerschein zu besitzen, eine Registrierung bei Luftfahrt Bundesamt ist obligatorisch, und die Einhaltung von Mindestalter und Gewichtsbeschränkungen wird vorausgesetzt. Zudem dürfen Drohnen bestimmte Höhen nicht überschreiten, müssen in Sichtweite des Piloten bleiben und dürfen die Privatsphäre anderer nicht verletzen. Verstöße gegen diese Regeln können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Im Falle einer heimlichen Filmaufnahme durch eine Drohne im privaten Raum kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Solange durch Drohnenflüge keine Gefährdung oder Behinderung anderer Personen entsteht und die Drohnen ordnungsgemäß registriert sind, bleibt die Nutzung im legalen Rahmen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass das unbefugte Fliegen von Drohnen erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann und die Sicherheit und Privatsphäre anderer Personen immer respektiert werden muss.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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