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Ärger im Hofwiesenpark: Drohnenflug stört friedlichen Tag im Freien

Gefährliche Begegnungen am Himmel Thüringens: Drohnenflug sorgt für Aufregung und Diskussionen

In Thüringen ist der Frühling angekommen. Die warme Sonne und die blühende Natur laden die Menschen dazu ein, die freien Tage im Freien zu verbringen. Eine Thüringerin hatte vor, einen Tag im Park zu genießen, aber ihre Pläne wurden durch eine beunruhigende Entdeckung gestört. Im Hofwiesenpark in Gera entdeckte sie eine Drohne, die in niedriger Höhe über den Parkbesuchern kreiste und sie in Gefahr brachte. Die Frau teilte ihr Erlebnis auf Facebook und erhielt viel Unterstützung für ihre Besorgnis.

Die Polizei in Gera bestätigte, dass beim Fliegen von Drohnen in Thüringen bestimmte Regeln und Vorschriften einzuhalten sind. Drohnenpiloten müssen über einen Führerschein verfügen, das Mindestalter von 16 Jahren haben und spezielle Regeln für das Fliegen beachten. Unter anderem ist das Fliegen in Flugverbotszonen und über Privatgrundstücken strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bußgeldern belegt werden. Darüber hinaus dürfen Drohnen nur bis zu einer Höhe von 120 Metern fliegen und müssen jederzeit in Sichtweite des Piloten bleiben.

Für Personen, die sich in privaten Bereichen heimlich von Drohnen gefilmt fühlen, besteht die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Solange jedoch keine Gefährdung anderer Personen durch die Drohnenflüge im Hofwiesenpark stattgefunden hat und der Pilot alle Vorschriften eingehalten hat, bleibt die Nutzung der Drohne im grünen Bereich. Es wird empfohlen, die Regeln und Sicherheitsanweisungen für das Fliegen von Drohnen genau zu beachten, um die Privatsphäre und Sicherheit aller zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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