Im Landkreis Greiz wurde mit Wirkung zum 1. April 2024 ein neues Amt für Migration innerhalb des Landratsamtes Greiz geschaffen. Dieses neue Amt besteht aus zwei Sachgebieten: Das Sachgebiet 59.1 übernimmt die Verantwortung für Asylangelegenheiten und Ausländerwesen, einschließlich der Koordination unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA). Das Sachgebiet 59.2 ist zuständig für Unterkünfte, Asyl und Einbürgerung. Diese neue Organisationsstruktur ermöglicht es, doppelte Verwaltungswege zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand durch effizientere interne Abläufe zu reduzieren. Zudem werden Ausländer- und Asylangelegenheiten, die zuvor in verschiedenen Ämtern angesiedelt waren, nun zentralisiert und bieten den Bürgern eine einzige Anlaufstelle.
Die Entscheidung zur Einrichtung des Amtes für Migration basierte auf verschiedenen Faktoren, darunter die kontinuierlichen Zuweisungen von Asylbewerbern durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie neue gesetzliche Anforderungen für längere Asylverfahren. Das Amt wird von Sven Maiwald, dem Leiter des Sozialamtes, in Personalunion geleitet.
Die Schaffung des neuen Amtes für Migration in Greiz zeigt das Bestreben, effiziente und bedarfsgerechte Strukturen für die Betreuung von Asylsuchenden und ausländischen Einwohnern zu schaffen. Durch die Bündelung von Zuständigkeiten und die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle wird sowohl die Verwaltungsarbeit optimiert als auch den Bürgern eine verbesserte Unterstützung und Betreuung in Einwanderungsfragen ermöglicht.