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Kastrationspflicht für Katzen in Gotha und Umgebung: Neue Schutzgebiete ausgewiesen

Die Stadt Gotha hat strengere Regeln für Katzenhalter eingeführt, die am 24. Mai im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht wurden. Diese Regeländerung betrifft auch die Ortsteile Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben, die als Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Katzenhalter in diesen Gemeinden sind nun verpflichtet, ihre Tiere kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Zudem müssen Freigängerkatzen gechipt und registriert werden. Die Verordnung zielt darauf ab, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu begrenzen und damit Leid und Tierkrankheiten zu reduzieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Personen, die Katzen regelmäßig füttern oder anfüttern, auch als Halter gelten. Die Regeländerung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, wodurch Katzenhalter einen Monat Zeit haben, um den neuen Pflichten nachzukommen. Darüber hinaus sind bereits andere Gemeinden und Städte wie Georgenthal, Waltershausen, Ohrdruf und die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ mit ihren Mitgliedsgemeinden als Schutzgebiete ausgewiesen. Einige Gemeinden wie Luisenthal, Emleben und Herrenhof sind ebenfalls in diese Regelung einbezogen.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Population von Katzen zu kontrollieren und damit das Wohlergehen der Tiere zu verbessern. Katzenhalter sind aufgefordert, sich an die neuen Vorschriften zu halten, um zur Reduzierung von Streunerpopulationen beizutragen und die Gesundheit der Tiere zu schützen. Die Stadt Gotha setzt damit ein Zeichen im Tierschutz und zeigt ihr Engagement für das Wohl von Haustieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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