Gotha

Fördermittel für freie Wohlfahrtspflege: Landkreis Gotha unterstützt lokale Träger und Organisationen

Unterstützung für soziale Projekte im Landkreis Gotha

Das Landratsamt Gotha hat kürzlich Fördermittel an verschiedene Vereine und Verbände zur freien Wohlfahrtspflege vergeben. Diese Zuwendungsbescheide sind ein wichtiger Schritt, um soziale Projekte im Landkreis Gotha zu unterstützen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu fördern.

Als örtlicher Träger der Sozialhilfe gemäß § 5 Abs. 3 des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII) vergibt der Landkreis Gotha finanzielle Zuwendungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Dies umfasst Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Träger, die einen sozialen Beitrag im Landkreis leisten.

Im laufenden Haushaltsplan 2024 stehen 30.000 Euro für die Unterstützung der freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung. Diese Mittel wurden bereits vollständig vergeben, wobei 13 Anträge eingegangen sind und elf davon bewilligt wurden. Dies zeigt die hohe Nachfrage und die Bedeutung solcher Zuwendungen für die sozialen Projekte in der Region.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Zuwendungen für sieben Fördermaßnahmen erhöht werden. Unter anderem erhielten Projekte wie das Frauen- und Familienzentrum des Vereins Prof. Herman A. Krüger e. V. und die allgemeine Sozialberatung der Caritas Gotha zusätzliche finanzielle Unterstützung, um ihre wichtige Arbeit fortzusetzen.

Die Vergabe dieser Fördermittel basiert auf einer klaren Richtlinie und einem Kreistagsbeschluss, um sicherzustellen, dass die Gelder effektiv und transparent eingesetzt werden. Dies zeigt das Engagement des Landkreises Gotha, das soziale Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und die Gemeinschaft zu stärken.

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