Gotha

Europa im Fokus: Rentenzahlungen und soziale Sicherheit über Grenzen hinweg

Europäische Renten: Ein Blick hinter die Zahlen

Immer mehr Menschen verbringen ihren Alltag damit, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hebt anlässlich des Europatages am 9. Mai hervor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im europäischen Ausland tätig sind, keine Nachteile in ihrer sozialen Absicherung haben. Dies wird durch das Europarecht gewährleistet, das sicherstellt, dass die soziale Absicherung im europäischen Ausland nicht beeinträchtigt wird.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland, wobei knapp 72 Prozent der Auslandsrenten in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehen. Österreich ist dabei besonders beliebt bei deutschen Rentnern mit knapp 28.000 Rentenzahlungen, gefolgt von Spanien mit rund 22.000 Zahlungen. Auch außerhalb der EU sind die Schweiz und die USA mit rund 26.000 bzw. 21.000 Rentenzahlungen bei deutschen Rentenempfängern beliebt.

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Es ist interessant festzustellen, dass in Deutschland zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten gearbeitet haben und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben – eine Steigerung um das 2,5-fache in den letzten zehn Jahren. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zurückzuführen, die es vielen EU-Bürgern erleichtert hat, in Deutschland zu arbeiten.

Die Rentenversicherung in den 27 EU-Ländern zahlt Renten nur, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Diese Zeiten können kombiniert werden, was bedeutet, dass Arbeitszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten für die Rentenberechnung zusammengezählt werden können. Somit können Versicherte, die beispielsweise in Deutschland und Frankreich gearbeitet haben, die Mindestversicherungszeit für eine Altersrente erfüllen.

Wenn die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, zahlt jeder Staat eine eigene Rente. Es ist möglich, dass Rentenzahlungen gleichzeitig aus mehreren Ländern erfolgen. Eine „Gesamtrente“ von einem Land für andere Länder gibt es grundsätzlich nicht. Bei Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlten Beiträge erstattet werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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