ErfurtThüringen

Gericht lehnt Antrag von AfD-Kandidaten für Thüringer Landtagswahl ab

Das ringende Schicksal zweier AfD-Direktkandidaten in Thüringen fand vor dem Landgericht Erfurt eine bittere Wendung. Stephan Müller und Christoph Walter aus Westthüringen kamen mit ihrem Antrag, vom AfD-Landesvorstand Unterstützung für ihre Kandidaturen bei der Thüringer Landtagswahl zu erhalten, nicht durch. Das Gericht entschied, dass die notwendigen Unterschriften gemäß dem Thüringer Wahlgesetz bis zum 27. Juni vorgelegt hätten werden müssen. Da dies nicht erfolgte, verpassten Walter und Müller die entscheidende Frist, wodurch ihre Kandidaturen anfechtbar wurden.

Andreas Groß, der Rechtsanwalt der Kläger und zugleich der zweite Stellvertreter des Sonneberger AfD-Landrats Robert Sesselmann, argumentierte, dass das Thüringer Landeswahlgesetz Korrekturen an Bewerbungen nachträglich zulasse. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, fehlende Unterschriften des Landesvorstands nachzureichen, sofern der Kandidat nicht für das Versäumnis verantwortlich sei. Dieser Standpunkt führte dazu, dass in einem früheren Eilverfahren vor dem Landgericht Meiningen die Kläger Recht erhielten. Die Richter stellten fest, dass der AfD-Landesvorstand gemäß der eigenen Parteisatzung nicht berechtigt gewesen wäre, Einwände zu erheben.

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Der Konflikt innerhalb der AfD um die Zulassung zur Landtagswahl in Thüringen verdeutlicht die Spannungen und Uneinigkeit innerhalb der Partei. Die Auseinandersetzung um formelle Kriterien für eine Kandidatur wirft ein Schlaglicht auf interne Machtkämpfe und die Schwierigkeiten, Konsens zu finden. Diese Entscheidung des Landgerichts Erfurt könnte Auswirkungen auf zukünftige interne Prozesse und Kandidaturen innerhalb der Partei haben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob Stephan Müller und Christoph Walter möglicherweise alternative Wege finden, um ihre politischen Ambitionen zu verfolgen. Die gerichtliche Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung formaler Anforderungen bei Kandidaturen und wirft gleichzeitig Fragen nach dem internen Umgang mit divergierenden Standpunkten und Regelinterpretationen innerhalb der AfD auf.

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