GeraKriminalität und JustizPolitik

Vorermittlungen gegen Höcke: Staatsanwaltschaft prüft mögliche Verstöße

Björn Höcke: Neue Entwicklung im Fall des AfD-Politikers.

Die Staatsanwaltschaft Gera führt derzeit Vorermittlungen gegen den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Diese Untersuchungen beziehen sich auf möglicherweise volksverhetzende oder den Staat verunglimpfende Äußerungen in Reden, die Höcke im Oktober 2022 und Januar 2024 in Gera gehalten hat.

In einem der Vorermittlungsverfahren geht es um eine Rede, die Björn Höcke am 18. Januar 2024 im Rahmen eines Bürgerdialogs in Gera hielt. Die Staatsanwaltschaft prüft dabei, ob möglicherweise die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole vorliegen. Konkret beziehen sich die Ermittlungen auf Höckes Aussage, dass der Protest gegen die AfD in Leipzig wie die Fackelmärsche der Nationalsozialisten 1933 aussehe, und dass Deutschland im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr sei.

Ein weiteres Vorermittlungsverfahren betrifft eine Rede, die Höcke am 3. Oktober 2022 ebenfalls in Gera hielt. Hierbei werden seine Aussagen zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auf mögliche Volksverhetzung überprüft.

Neben den aktuellen Vorermittlungen muss sich Björn Höcke bereits vor dem Landgericht Halle wegen der Verwendung der SA-Losung „Alles für Deutschland“ verantworten, die er im Mai 2021 in Merseburg verwendet haben soll. Ebenso steht ein Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung an, für den die Anklage bereits zugelassen wurde, jedoch sind noch keine Prozesstermine festgelegt.

Thüringer Landtagsabgeordnete wie Höcke genießen Immunität vor Strafverfolgung. Bevor die Ermittlungsbehörden gegen sie vorgehen können, muss der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie genehmigen.

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