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Urteil am Landgericht Halle: Höcke verurteilt wegen Verwendung verfassungswidriger Symbole

Am Tag der Urteilsverkündung am Landgericht Halle wurde erst ferngesehen. Auf Bildschirmen im Gerichtssaal sah man vor froschgrünem Hintergrund eine Bühne, darauf an einem Stehtisch Björn Höcke. Ein Mann mit Deutschlandkrawatte rannte hin und her und verrückte Höckes Mikrophon. Der hielt danach eine 38-minütige Wahlkampfrede. Im voll besetzten Gerichtssaal am Dienstag vergangener Woche nutzten einige Journalist:innen die Übertragungsdauer, um E-Mails zu checken.

Andere beobachteten Höcke auf der Anklagebank, wie er sich selbst beim Reden zusah, den Kopf auf eine Faust gestützt. Als Höhepunkt seiner Verteidigungsrede stellte Höcke rhetorische Fragen: „Bin ich weniger wert als andere Menschen? Bin ich kein Mensch?“ Die Rede endete damit, dass Höcke „Alles für…“ rief und das Publikum „Deutschland!“ antwortete. Es handelte sich um eine Aufnahme von Höckes Auftritt in der Gaststätte „Waldhaus Gera“ im Dezember 2023, obwohl der Prozess sich nicht auf diesen Auftritt bezog.

Der Gerichtssaal urteilte kurz und verurteilte Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es wurde bewiesen, dass Höcke in einer Rede in Merseburg 2021 bewusst die verbotene Losung der SA „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Höcke Revision eingelegt hat. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass Höcke NS-Vokabeln benutzte und forderte eine Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe.

Höcke gab sich am Verhandlungstag als ahnungsloses Unschuldslamm und behauptete, nicht gewusst zu haben, dass „Alles für Deutschland“ eine Losung der SA war. Seine Anwälte forderten Freispruch und warfen der Staatsanwaltschaft vor, die SA-Parole erst durch die Anklage der Öffentlichkeit bekannt gemacht zu haben. In der Verhandlung trat auch der pensionierte Geschichtslehrer Karlheinz Weißmann auf, der sich als Experte zur Unterscheidung von SA-Ehrendolchen und „ganz normalen Dienstdolchen“ äußerte. Er betonte, dass „Alles für Deutschland“ im Nationalsozialismus kein wichtiger Satz war.

Höcke betonte, keine Verbindung zum Nationalsozialismus zu haben und sich als politisch Verfolgter zu fühlen. Die AfD wurde kürzlich als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, was einen weiteren Rückschlag für die Partei darstellt. Trotzdem bleibt die AfD Thüringen, Höckes Landesverband, stabil in den Umfragen bei etwa 30 Prozent. Höcke wurde mit mehr als 90 Tagessätzen verurteilt und gilt als vorbestraft, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Dies wird jedoch voraussichtlich keine Auswirkungen auf seine Kandidatur bei den Thüringer Landtagswahlen haben, da viele Wähler:innen die AfD nicht trotz, sondern wegen Höcke wählen.

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