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Streit um AfD-Kandidatenlisten in Thüringen: Ausschlussverfahren gegen neun Mitglieder eingeleitet

Machenschaften und Machtkämpfe: Hintergründe zum Ausschlussverfahren gegen neun Parteimitglieder

Im Zuge eines parteiinternen Konflikts um zwei AfD-Kandidatenlisten für die Kommunalwahl in Thüringen hat der Landesvorstand unter der Führung von Björn Höcke beschlossen, gegen neun Parteimitglieder ein Ausschlussverfahren einzuleiten. Laut einem Bericht des „Stern“ sollen diese Mitglieder in erheblicher Weise gegen die Parteiordnung verstoßen haben und damit der Partei schweren Schaden zugefügt haben.

Das Schreiben an das Landesschiedsgericht bezeichnet die Handlungen der Mitglieder als eine „Verschwörung“ gegen basisdemokratische Beschlüsse. Unter den Personen, gegen die ein Parteiausschluss angestrengt wird, befindet sich auch ein Abgeordneter der von Höcke geführten Landtagsfraktion.

Die Kontroverse entstand aufgrund der Konkurrenz zweier Listen der AfD für den Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt bei der anstehenden Kommunalwahl am 26. Mai. Sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) als auch die Alternative für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (AfL) planen jeweils mit eigenen Listen anzutreten. Die Landes-AfD, die vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, sowie Landeschef Höcke unterstützen dabei die AfL.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch, der von einem Parteiausschluss bedroht ist, wurde Berichten zufolge im Herbst auf den ersten Platz der AfD-Liste für die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt gewählt. Nachdem der AfD-Kreisverband versuchte, die Wahl aufgrund angeblich zu weniger gewählter Kandidaten zu wiederholen, erzielte Frosch vor Gericht einen Erfolg gegen diese Klage vor dem Landgericht Gera.

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