GeraKriminalität und JustizPolitik

Prozess am Verwaltungsgericht Gera: Meinungsfreiheit vs. Polizeikriminalisierung in Thüringen

"Der Fall Amelung: Ein Richter und seine AfD-Sympathie"

Am 24. April fand vor dem Verwaltungsgericht Gera der Prozess von Lisa Gärtner und Genja Raboteau gegen den Freistaat Thüringen statt. Der Fall befasste sich mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Polizeiinspektion Saalfeld, die das Rebellische Musikfestival in Südthüringen sowie eine Protestkundgebung kriminalisierte. Die Polizei untersagte das Verteilen von Flugblättern und erteilte Platzverweise willkürlich, was gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstieß. Der Prozess sollte unter der Leitung von Richter Amelung stehen, der bereits 2023 vom MDR und am 21. April 2024 von der Taz erwähnt wurde.

Als die Verhandlung begann, lehnte Rechtsanwalt Peter Klusmann im Namen der Kläger den Vorsitzenden Richter Amelung wegen Befangenheit ab. Klusmann argumentierte, dass Amelung enge Beziehungen zu Politikern der AfD unterhalte und in Asylverfahren häufig im Sinne der AfD urteile. Unter anderem bezeichnete Amelung Stephan Brandner und den Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach als Freunde. Die Kläger waren besorgt, dass Amelungs voreingenommene Einstellung zu Ungunsten der Asylbewerber im Prozess eine Rolle spielen könnte.

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Nachdem der Befangenheitsantrag gestellt wurde, entschied die fünfköpfige Kammer, dass der Prozess aufgrund dieses Antrags vertagt und unterbrochen wird. Richter Amelung gab bekannt, dass die Entscheidung über den Antrag in schriftlicher Form erfolgen wird und der Prozess zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird. Die Kläger betrachteten dies als einen Sieg in Bezug auf die Verteidigung ihrer Rechte, da das Gericht gezwungen war, auf den Antrag zu reagieren.

Die Kontroverse wirft auch Fragen zur AfD-Nähe einiger Richter am Verwaltungsgericht Gera auf, insbesondere hinsichtlich der Toleranz seitens der Thüringer Landesregierung. Die Partei, die für die Beseitigung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten steht, sollte nach Ansicht einiger nicht Unterstützer an Gerichten haben. In anderen Bundesländern wie Sachsen wurden Richter bereits aus dem Dienst entfernt, was die Diskussion über die politische Neutralität der Justiz verstärkt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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