Gera

Mutter aus Saalfeld-Rudolstadt zu langer Haftstrafe verurteilt: Revision vor Bundesgerichtshof anhängig

Eine 36-jährige Reinigungskraft aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat gegen ihre Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter Berufung eingelegt. Das Landgericht Gera verurteilte sie in 49 Fällen und verhängte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten. Das Urteil wird nun vom Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Laut den Richtern ereignete sich der Missbrauch im pseudoreligiösen und spirituellen Umfeld, in dem die Frau ihre Tochter einem vermeintlichen Meister überließ oder dessen Aufträge erfüllte.

Der Missbrauch erstreckte sich über einen längeren Zeitraum und umfasste 20 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs sowie weitere 29 Fälle von sexuellem Missbrauch. Die Taten fanden sowohl im Reihenhaus der Familie als auch in einem Hotel während der Abwesenheit des Ehemannes statt. Nach dem Umzug der Familie nach Thüringen setzte sich der Missbrauch fort. Der „Meister“, der als Fußballtrainer tätig war, stellte über Chats sexuelle Forderungen, die die Reinigungskraft und ihre Tochter erfüllten und per Video dokumentierten.

Die Frau gestand formell nur das, was aufgrund der Chatprotokolle nicht zu leugnen war. Laut dem Vorsitzenden der siebenten Strafkammer ist die Frau voll schuldfähig und weist keine schwerwiegenden psychischen Störungen auf. Aufgrund der langen Dauer und Schwere der sexuellen Übergriffe verhängte die Kammer die hohe Freiheitsstrafe. Das Verfahren gegen den „Meister“ wird separat fortgeführt, da weitere Tatvorwürfe gegen ihn erhoben wurden.

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