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Juristischer Ärger: Staatsanwaltschaft prüft Aufhebung von AfD-Chef Höckes Immunität

Juristische Verwicklungen um AfD-Chef Höcke: Neue Enthüllungen und unbequeme Konsequenzen

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke steht vor möglicherweise weiterem juristischen Ärger, da die Staatsanwaltschaft Gera prüft, ob sie die Aufhebung von Höckes Immunität beim Thüringer Landtag in zwei Verfahren beantragen wird. Laut einem Sprecher der Staatanwaltschaft werden derzeit Vorermittlungen gegen den 52-Jährigen durchgeführt, wobei nach Abschluss über einen entsprechenden Antrag entschieden wird.

In einem der Vorermittlungsverfahren wird eine Rede Höckes während eines Bürgerdialogs am 18. Januar 2024 in Gera untersucht. In dieser Äußerung bezog er sich auf einen vorherigen Protest gegen die AfD in Leipzig und prüft, ob dabei die Tatbestände der Volksverhetzung oder Verunglimpfung des Staates erfüllt sind. Die Staatsanwaltschaft untersucht insbesondere die Aussage von Höcke, dass der Protest wie die Fackelmärsche der Nationalsozialisten von 1933 ausgesehen habe.

Ein weiteres Vorermittlungsverfahren bezieht sich auf eine Rede Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera, bei der seine Aussagen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine untersucht werden. Auch hier steht der Vorwurf der Volksverhetzung im Raum. Höcke ist bereits vor dem Landgericht Halle wegen einer anderen Rede, in der er die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendete, angeklagt. Er soll das Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich genutzt haben, was er jedoch bestreitet.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Höcke muss sich auch vor dem Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten, obwohl der Prozess noch keine festgelegten Termine hat. In Thüringen genießen Landtagsabgeordnete Immunität vor Strafverfolgung, weshalb die Ermittlungsbehörden erst nach Genehmigung durch den Justizausschuss des Parlaments gegen sie vorgehen dürfen.

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