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Juristische Probleme für Thüringens AfD-Chef: Droht noch mehr Ärger?

Björn Höcke: Ein Blick auf die zunehmende juristische Bedrohung

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke steht vor weiterem juristischen Ärger, da die Staatsanwaltschaft Gera derzeit prüft, ob sie die Aufhebung seiner Immunität beim Thüringer Landtag in zwei Verfahren beantragen soll. In beiden Fällen laufen Vorermittlungen gegen den 52-Jährigen, bei denen geprüft wird, ob ein Antrag auf Aufhebung der Immunität beim Justizausschuss des Thüringer Landtages gestellt werden soll.

Eines der Vorermittlungsverfahren bezieht sich auf eine Rede, die Höcke während eines Bürgerdialogs am 18. Januar 2024 in Gera hielt. In dieser Rede äußerte er sich über eine Aktion in Leipzig, bei der tausende Menschen gegen die AfD protestierten. Es wird geprüft, ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole vorliegen könnten. Ein weiteres Vorermittlungsverfahren befasst sich mit einer Rede, die Höcke am 3. Oktober 2022 in Gera hielt und in der er über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sprach, auch hier wird der Vorwurf der Volksverhetzung erhoben.

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Daneben muss sich Björn Höcke bereits wegen einer anderen Rede vor Gericht verantworten. Er soll im Mai 2021 in Merseburg die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet haben, was ihm von der Staatsanwaltschaft Halle als Verwendung eines Kennzeichens einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vorgeworfen wird. Höcke bestreitet, von der nationalsozialistischen Vergangenheit dieses Spruchs gewusst zu haben. Zudem wird er sich in Thüringen vor dem Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten müssen, auch wenn die Prozess-Termine noch nicht feststehen.

Die Thüringer Landtagsabgeordneten genießen normalerweise Immunität vor Strafverfolgung, weshalb die Ermittlungsbehörden erst nach Genehmigung durch den Justizausschuss des Parlaments gegen sie vorgehen dürfen. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Björn Höcke selbst hat sich bisher nicht zu den Vorermittlungen in den beiden Verfahren geäußert und sein Büroleiter gab an, dass er vorerst keine Stellungnahme abgeben wird. Die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Gera, nachdem die Vorermittlungen abgeschlossen sind.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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