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Höcke-Prozess: Verteidigung präsentiert Spiegel -Argumente bei vorletztem Verhandlungstag

Höcke vor Gericht: Die Taktik der Selbstverharmlosung und ihre juristischen Folgen

Am dritten und vorletzten Verhandlungstag im Höcke-Prozess setzt die Verteidigung darauf, zu beweisen, dass der SA-Slogan des AfD-Politikers nicht als solcher bekannt war. Die Anklage zielt darauf ab, die Nähe von Höcke zum Nationalsozialismus aufzudecken. Der Prozess gegen den als AfD-Politiker bekannten Thüringer Björn Höcke zog sich weiter hin, als erwartet. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel gab bekannt, dass kein Urteil an diesem Tag fallen würde. Trotz der Erwartung, den Prozess abzuschließen, reichte die Staatsanwaltschaft weitere Anträge ein, die von Höckes Verteidigung erwidert wurden. Beide Parteien bemühen sich, Texte vor Gericht zuzulassen, um ihre Argumente zu stärken.

Die Anklage am Landgericht Halle wirft Höcke vor, ein Kennzeichen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben. Der Vorwurf bezieht sich auf die Verwendung des SA-Slogans „Alles für Deutschland“ in einer Wahlkampfrede von Höcke. Obwohl Höcke bestritt, von der Bedeutung des Slogans gewusst zu haben, präsentiert die Anklage Beweise in Form von Videos, die seine angebliche Verwendung von SA-Parolen belegen sollen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Höcke als überzeugter Anhänger des Nationalsozialismus angesehen werden sollte, der bewusst gegen das Gesetz verstößt.

Die Verteidigung versucht ihrerseits, Höcke von den Vorwürfen freizusprechen. Sie präsentiert Texte, die den SA-Slogan als allgemeinen Spruch darstellen, um zu suggerieren, dass Höcke die Bedeutung nicht gekannt haben könnte. Die Frage, ob Höcke die Absicht hatte, den Nazi-Slogan zu verwenden und dann zu leugnen, wird intense diskutiert. Trotz seiner Behauptung, nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun zu haben, gibt es Hinweise auf seine Affinität zum Nationalsozialismus, die von früheren Aussagen und Aktivitäten herrühren.

Der Richter drängt Höcke, Fragen zu beantworten, die keinen klaren Bezug zu den Vorwürfen haben, wie sein monatliches Einkommen. Es scheint wahrscheinlich, dass Höcke mit einer Höchststrafe rechnen muss, obwohl der Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts nach dem Thüringer Wahlgesetz unwahrscheinlich erscheint. Der Prozess gegen Höcke in Bezug auf die Rede in Gera wird noch weiter verhandelt. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in Bezug auf die Argumentation der Verteidigung und der Anklage entscheidet.

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