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Gericht verurteilt AfD-Politiker Höcke wegen Verwendung verbotener Parolen

Höcke verurteilt wegen rechter Parole - Kontroverse um AfD-Politiker

Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Dieses Urteil erging aufgrund seiner Verwendung einer verbotenen Losung der SA (Sturmabteilung) der NSDAP während einer Rede in Merseburg im Mai 2021. Der 52-jährige Höcke hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, jedoch stellte das Gericht fest, dass er sich bewusst war, dass die Parole verboten war und diese dennoch verwendet hat.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel betonte in der Urteilsverkündung, dass Höcke wissentlich gehandelt habe und die Meinungsfreiheit nicht als Rechtfertigung dienen könne. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil Einspruch zu prüfen. Bei endgültiger Rechtskraft würde Höcke als vorbestraft gelten. Seine Partei, die Thüringer AfD, wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, doch das Urteil hat vorerst keine direkten Auswirkungen auf seine politische Tätigkeit.

Es wird erwartet, dass Höcke vor Gericht zurückkehren muss, da er erneut wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ in Gera angeklagt ist. Zudem wurde eine Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn in Thüringen zugelassen. Die zukünftigen Gerichtstermine stehen noch nicht fest. Trotz des Urteils plant Höcke weiterhin seine Spitzenkandidatur bei der anstehenden Landtagswahl in Thüringen im September.

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