Gera

Björn Höcke vor Gericht: Zweiter Prozess wegen NS-Parole in Halle

Björn Höcke vor Gericht: Warum die SA-Parole ein erneutes Verfahren auslöst

Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Dieses Mal geht es um den Vorwurf, eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) verwendet zu haben. Eine paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.

Der Prozessauftakt in Halle steht im Fokus der Öffentlichkeit, da es nicht das erste Mal ist, dass der Politiker wegen solcher Äußerungen vor Gericht steht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Publikum auf einer AfD-Veranstaltung zu animieren, eine verbotene Parole auszurufen.

Vorherige Verurteilung nicht rechtskräftig

Bereits im Mai wurde Höcke wegen ähnlicher Vorfälle zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da seine Verteidigung Revision eingelegt hat. Der Politiker beteuert weiterhin seine Unschuld und gibt an, die Tragweite seiner Aussagen nicht erkannt zu haben.

Prozess in Mühlhausen anstehend

Neben dem aktuellen Verfahren steht Björn Höcke noch ein dritter Prozess bevor. Das Landgericht Mühlhausen hat eine Anklage wegen Volksverhetzung zugelassen. Hierbei geht es um einen Post des Politikers aus dem Jahr 2022, der für Aufsehen sorgte.

Der Ausgang des aktuellen Verfahrens in Halle wird mit Spannung erwartet. Ein Urteil könnte bereits in Kürze fallen und somit eine weitere Wendung im juristischen Streit um die Äußerungen von Björn Höcke bringen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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