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Björn Höcke (52): Neue Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Gera!

Die dunklen Machenschaften des Björn Höcke: Neue Ermittlungen und Provokationen entlarvt

Die Gerichtsakte von Björn Höcke wird immer umfangreicher, da der AfD-Chef aufgrund von zwei Reden in Merseburg und Gera bereits vor dem Landgericht Halle angeklagt ist. Ein dritter Fall soll ab Sommer am Landgericht Mühlhausen verhandelt werden. Nun haben zwei weitere Auftritte von Höcke in Gera das Interesse der Justiz geweckt. Die Staatsanwaltschaft Gera prüft, ob sie aufgrund der beiden neuen Vorermittlungen erneut die Aufhebung von Höckes Immunität beim Thüringer Landtag beantragen wird.

In einem der Fälle äußerte sich Höcke bei einem Bürgerdialog am 18. Januar 2024 in Gera zum Thema Asyl und zog einen fragwürdigen Vergleich. Er verglich Massen-Demonstrationen gegen die AfD mit den Fackelmärschen von Nationalsozialisten am Tag der Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933. Später wiederholte er diese umstrittene Äußerung und griff dabei die Teilnehmer an. Zudem stellte er in derselben Rede die Staatsform der Bundesrepublik infrage.

Ein weiterer Vorfall im Oktober 2022 in Gera beinhaltete Höckes Äußerungen zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, was ebenfalls mit dem Vorwurf der Volksverhetzung einhergeht. Zum aktuellen Stand der Vorermittlungen will sich Höcke derzeit nicht äußern, wie sein Büroleiter bestätigte.

Höcke ist derzeit auch vor Gericht, da er die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet haben soll. Er bestreitet jedoch, gewusst zu haben, dass es sich um einen verbotenen Leitsatz der nationalsozialistischen Sturmabteilung handelte. Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität, die sie vor Strafverfolgung schützt, und die Ermittlungsbehörden dürfen erst nach Genehmigung durch den Justizausschuss des Parlaments gegen sie vorgehen.

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