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AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke erneut vor Gericht: Verdacht auf Verwendung einer Nazi-Phrase.

Der AfD-Politiker Höcke steht erneut vor Gericht, weil er einer Nazi-Phrase beschuldigt wird. Björn Höcke, der Thüringen-AfD-Vorsitzende, muss sich am 24. Juni vor dem Landgericht Halle verantworten. Dies geschieht aufgrund der Anklage der mutmaßlichen Verwendung eines Nazi-Slogans. In einem früheren Prozess erhielt Höcke eine Geldstrafe von 13.000 Euro für die Verwendung des Nazisturmabteilungsslogans „Alles für Deutschland“.

Der neue Prozess konzentriert sich auch auf die angebliche Verwendung dieses Slogans durch Höcke bei einer AfD-Veranstaltung in Gera, Thüringen. Die Anklage behauptet, dass Höcke bewusst und absichtlich den SA-Slogan „Alles für Deutschland“ benutzt hat. Höcke hingegen bestreitet jegliche kriminelle Absicht bei seinen Äußerungen und betont, nicht über die Herkunft des Slogans informiert gewesen zu sein.

Trotz des bereits gefällten Urteils im ersten Prozess hat Höckes Anwalt das Urteil angefochten. Dadurch ist seine Verurteilung noch nicht rechtskräftig. Björn Höcke ist der Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Die Partei wird offiziell als rechtsextrem eingestuft und führt seit Monaten die Umfragen an. Höcke strebt danach, die AfD in die Regierung zu bringen und Ministerpräsident zu werden, obwohl keine andere Partei Interesse an einer Koalition mit der AfD zeigt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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