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AfD-Politiker Höcke vor Gericht: Verwendung verfassungswidriger Symbole

Skandal um Björn Höcke: Prozess in Halle wegen Verwendung verbotener SA-Parole

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke steht derzeit vor Gericht in Halle, da er in zwei seiner Reden eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Er wird angeklagt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Vor Prozessbeginn beteuerte der ehemalige Geschichtslehrer, dass er nicht über das Wesen der Losung Bescheid wusste. Höcke plant, bei der anstehenden Landtagswahl in Thüringen als Spitzenkandidat der AfD anzutreten, obwohl diese vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und überwacht wird.

Die spezifische SA-Parole, um die es in dem Verfahren geht, lautet „Alles für Deutschland!“. Höcke soll diese Parole in einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) benutzt haben und bei einer weiteren Rede in Gera (Thüringen) sein Publikum durch Gesten dazu ermuntert haben, den von ihm gesprochenen Teil der Losung mit dem Wort „Deutschland“ zu vervollständigen. Laut einer Gerichtssprecherin reicht der mögliche Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung bis zu einer möglichen Verurteilung. Zu Beginn des Prozesses sind auch Demonstrationen in Halle zu erwarten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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