Gera

AfD-Chef Höcke auf Anklagebank: Zweiter Prozess – Unschuldsbeteuerung und Kontroverse in Halle

Angeklagt wegen verbotener Nazi-Parole: Höcke beteuert erneut Unschuld

Ein weiterer Prozess wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA steht für Thüringens AfD-Chef Björn Höcke bevor, der sich in Halle erneut auf der Anklagebank befindet. Trotz der Anschuldigungen fühlt er sich weiterhin unschuldig und beteuert vor Gericht seine Unschuld.

Behaupteter Verstoß gegen das Losungsverbot

Es wird behauptet, dass Höcke bei einem AfD-Stammtisch im Dezember 2023 die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hat. Er soll das Publikum animiert haben, den Spruch durch eine Handbewegung zu vervollständigen. Der Politiker bestreitet jedoch, die Menschen zum Mitmachen aufgefordert zu haben, und erklärt seine Überraschung über die Reaktion des Publikums.

Teilnehmerzahl und politische Ambitionen

Der Veranstaltung sollen rund 350 Teilnehmer beigewohnt haben, bei der Höcke angeblich verfassungswidrige Symbole verwendet haben soll. Zudem plant er, als Spitzenkandidat der AfD bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen anzutreten, obwohl seine Partei bereits als rechtsextrem eingestuft wurde.

Früheres Urteil und zukünftige Anklage

Höcke wurde zuvor bereits wegen einer ähnlichen Losung verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ein weiteres Gerichtsverfahren wegen Volksverhetzung aufgrund eines Social-Media-Beitrags steht ebenfalls noch aus. Trotz der juristischen Auseinandersetzungen bleibt Höcke beharrlich dabei, seine Unschuld zu beteuern.

Für den Politiker werden die kommenden Gerichtsverhandlungen eine weitere Herausforderung darstellen. Die öffentliche Aufmerksamkeit um ihn herum scheint abzunehmen, aber die rechtlichen Konsequenzen seiner Handlungen könnten weiterhin ernsthaft sein.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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