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Weimars Sieg im Streit um Haus der Frau von Stein: Historischer Triumph vor Gericht

Das Landgericht Erfurt hat ein Urteil im Streit um das Haus der Frau von Stein in Weimar gefällt. Die Stadt Weimar hat einen juristischen Erfolg errungen, da der beklagte Investor dazu verurteilt wurde, das Grundstück zu räumen und an die Stadt zurückzugeben. Zusätzlich sollen die Grundbuchrechte auf die Stadt übergehen. Trotz des Urteils ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und ein Einspruch seitens des Investors bleibt möglich.

Der Konflikt um das historische Gebäude besteht schon seit längerer Zeit. Im Jahr 2008 verkaufte die Stadt Weimar das Haus an den Investor, der Pläne hatte, dort ein Museum namens „Museum Haus der Frau von Stein GmbH“ zu errichten. Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt, aber gerieten immer wieder ins Stocken. Die Stadt kritisierte zudem, dass vertragliche Fristen nicht eingehalten wurden und das Gelände vernachlässigt wurde.

Das Barockgebäude in der Weimarer Innenstadt war einst der Wohnsitz von Charlotte von Stein, der Freundin des Dichterfürsten Johann Wolfgang von Goethe. Die Stadt Weimar setzt sich für die Rückübertragung des historischen Gebäudes ein und hofft auf eine baldige Klärung des Rechtsstreits.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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