Die Diskussion über die Videoüberwachung am Erfurter Anger nimmt an Fahrt auf. Im September präsentierte das städtische Rechtsamt ein Gutachten, das sich mit den rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung auseinandersetzt. Dabei wurde festgestellt, dass die Videoüberwachung grundsätzlich möglich ist, jedoch die bloße Abschreckungswirkung einer Kamera nicht ausreichend ist, um deren Installation zu rechtfertigen. Zudem wurde betont, dass Kameras keine Straftaten verhindern können.
Der Erfurter Anger wird von vielen Menschen zum Spazierengehen und Einkaufen genutzt. Ihre Freiheitsrechte müssen daher in den Überlegungen zur Videoüberwachung angemessen berücksichtigt werden. Für jede geplante Kamera muss der Nachweis des Datenschutzes lückenlos erbracht werden. Die Videoüberwachung am Anger war darüber hinaus ein zentrales Wahlversprechen des neuen Oberbürgermeisters und Teil seines 100-Tage-Programms.
Gefährliche Orte in Erfurt
Der Anger ist nicht der einzige Ort in Erfurt, der von der Polizei als gefährlicher Ort eingestuft wurde. Laut der Einstufung gehören auch die Magdeburger Allee, das Gebiet rund um den Erfurter Hauptbahnhof sowie die Landesgeschäftsstelle der NPD in Eisenach zu den als gefährlich geltenden Bereichen. Die Einstufung als gefährlicher Ort erfolgt jährlich anhand der Kriminalitätsstatistik, die von der Polizei erstellt wird, wie der MDR berichtete. Weitere Informationen zur Thematik der Kriminalitätsprävention und Videoüberwachung sind in einer Publikation des Deutschen Forum für Kriminalprävention festgehalten, die unter Kriminalprävention.de abgerufen werden kann.