ErfurtGeraKriminalität und Justiz

Thüringer AfD-Chef Höcke wehrt sich gegen Urteil wegen Nazi-Parole

Björn Höckes Verteidiger kämpfen weiter: Revision gegen zweites Urteil

Erfurt (dpa) – Die Anwälte des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke haben entschieden, das zweite Gerichtsurteil wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole nicht hinzunehmen. Nachdem Höcke bereits im Mai 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, akzeptiert er nun auch das jüngste Urteil des Landgerichts Halle nicht. Dies bestätigte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage.

Bei einem AfD-Stammtisch im Dezember 2023 in Gera hatte Björn Höcke die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Das Gericht verhängte hierfür 130 Tagessätze zu je 130 Euro. Der Politiker beteuerte, er habe keine Absicht gehabt, die Parole auszusprechen, sondern lediglich die ersten beiden Worte gesagt. Seine Zuhörer sollen den Rest ergänzt haben.

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Die umstrittene Parole stammt aus der Zeit der Sturmabteilung (SA), einer paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Dies war nicht das erste Mal, dass Höcke diese Äußerung tätigte. Bereits im Mai 2021 hatte er sie bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg verwendet. Dafür wurde er erstmals zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.

Die Entscheidung von Höckes Verteidigern, in Revision zu gehen, zeigt den anhaltenden Kampf um die rechtliche Einordnung seiner Äußerungen. Wie dieser Fall ausgehen wird, bleibt abzuwarten, doch eines ist sicher: Die Debatte um die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Umgang mit historisch belasteten Parolen wird durch diese Entscheidung erneut angeheizt.

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