Das Gutachten zur Erfurter Theateraffäre bleibt weiterhin unter Verschluss, wie Erfurts Kulturdezernent Tobias Knoblich dem MDR mitteilte. Anwälte von Pricewaterhouse Coopers (PWC) haben sowohl das Original des Gutachtens als auch die anonymisierte Kurzfassung geprüft und empfehlen aus Gründen des Schutzes der im Gutachten genannten Personen, es nicht zu veröffentlichen.
Die Anwälte von PWC betonen, dass aus dem Gutachten Rückschlüsse auf Personen und Zusammenhänge gezogen werden könnten, was zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen könnte. Es wurde bereits eine Klage angedroht. Im Gutachten sind Mitarbeitende des Theaters und der Stadtverwaltung, die frühere Gleichstellungsbeauftragte, mutmaßliche Opfer und Täter sowie die Werkleitung benannt.
Obwohl das Gutachten schockierende Enthüllungen über schuldhafte Pflichtverletzungen, verbale sexuelle Belästigungen und eine mangelhafte Führungskultur am Theater Erfurt offenbart, sehen die Juristen von PWC kein rechtlich geschütztes Interesse der Öffentlichkeit an dessen Veröffentlichung. Knoblich betonte: „Es gibt kein Recht auf Voyeurismus“, während die Anwälte empfehlen, die Mitarbeitenden des Theaters in einer zusammenfassenden Mitteilung zu informieren.
Die empfohlene Vorgehensweise wird dem Hauptausschuss der Stadt Erfurt von den Anwälten am Dienstagabend vorgestellt. Die Entscheidung, ob das Gutachten letztendlich veröffentlicht wird, liegt bei den verantwortlichen Stadträten, wobei der Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen im Vordergrund steht.
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