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Richtungsweisende Urteile fehlen: Haftung bei manipulierten Gutscheinkarten

Warnung vor Betrug mit Gutscheinkarten: Verbraucherschützer alarmiert

Ein neuer Fall von Betrug mit Gutscheinkarten sorgt derzeit für Aufsehen. Die Polizei warnt vor einer raffinierten Manipulationsmethode, bei der Kunden das auf ihre Gutscheinkarten geladene Geld verlieren. Doch wer haftet für den entstandenen Schaden? Diese Frage beschäftigt derzeit Verbraucherschützer und Juristen gleichermaßen.

Ein aktueller Vorfall hat die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Eine bisher unbekannte Tätermasche wurde entdeckt, bei der die Gutscheinkarten an der Kasse manipuliert werden, sodass das aufgeladene Geld nicht auf die Karte gebucht wird, sondern auf einen falschen Barcode umgeleitet wird. Die Kunden merken oftmals erst beim Einlösen der Karte, dass das Geld verschwunden ist.

Experten sind sich uneinig, wer in solchen Fällen haftbar gemacht werden kann. Eine klare Rechtsprechung fehlt bisher, sodass Verbraucher oft im Unklaren gelassen werden. Dennoch raten Verbraucherschützer dazu, den Händler konkret aufzufordern, den Barcode zu kontrollieren und zu bestätigen, dass das Geld auf die richtige Karte geladen wird.

Um sich vor Schaden zu schützen, ist es sinnvoll, beim Kauf von Gutscheinkarten aufmerksam zu sein und gegebenenfalls die Kassierer um Überprüfung zu bitten. Bisher sind noch wenige Fälle dieser Betrugsmasche bekannt, aber die Polizei warnt davor, dass sich die Täter weiterentwickeln könnten und rät zu erhöhter Vorsicht bei der Verwendung von Gutscheinkarten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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