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Neue Regel: Aldi in Thüringen muss Grundpreise auf Preisschilder schreiben

Die neue Regelung bei Aldi in Thüringen: Erfahre, wie Kunden davon profitieren!

Aldi-Kunden in Thüringen können sich über eine neue Regelung freuen, die von dem Landgericht Erfurt veranlasst wurde. Zuvor gab es Beschwerden bei der Verbraucherzentrale über fehlende Grundpreis-Angaben in Thüringer Aldi-Filialen. Insbesondere bei Tomaten fielen den Kunden unterschiedliche Preise aufgrund der verschiedenen Größen der Schalen auf. Dies erschwerte den Vergleich der Kosten, da der Grundpreis, der normalerweise pro Kilo oder pro 100 Gramm angegeben wird, fehlte.

Um diesem Missstand entgegenzuwirken, hat das Landgericht Erfurt entschieden, dass die Aldi GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Grammetal nun verpflichtet ist, den Grundpreis bei Obst und Gemüse immer auch auf das Preisschild zu schreiben. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Aldi abgemahnt und gefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die die Anzeige des Grundpreises vorschrieb. Obwohl Aldi sich zunächst weigerte, den Fehler jedoch eingestand, waren Filialen in Erfurt und Jena von der Problematik betroffen.

Sollte Aldi gegen die neue Regel verstoßen, droht ein empfindliches Ordnungsgeld. Verbraucherhinweise spielen eine wichtige Rolle, um den Verbraucherschutz in Thüringen zu gewährleisten. Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen betont die Bedeutung der Hinweise der Verbraucher und ermutigt diese, sich bei Beschwerden an die Verbraucherschützer zu wenden. Durch das Engagement der Verbraucher wird sichergestellt, dass Unternehmen wie Aldi gesetzliche Vorgaben einhalten und Verbraucherrechte respektieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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