Am Mittwoch um 10:00 Uhr verhandeln die Bundesarbeitsrichter in Erfurt über die wesentliche Frage, ob Arbeitnehmer während einer Kündigungsfrist verpflichtet sind, sich um einen neuen Job zu bemühen. Dieser Fall betrifft einen ehemaligen Senior Consultant aus Baden-Württemberg, der eine ordentliche Kündigung erhalten hat und während seiner mehrmonatigen Kündigungsfrist freigestellt wurde. In dieser Zeit erhielt er 43 Stellenangebote von seinem Arbeitgeber, bewarb sich jedoch erst gegen Ende der Kündigungsfrist auf sieben Positionen. Das führt zu einem Streit über die Vergütung des letzten Monats der Kündigungsfrist, da der Arbeitgeber keine Zahlung leistete.
Der betroffene Consultant fordert von seinem ehemaligen Arbeitgeber 6.440 Euro brutto für den unbezahlten Monat, einschließlich Verzugszinsen. Er argumentiert, dass er während der Freistellung nicht verpflichtet sei, eine neue Anstellung zu suchen. Dem gegenüber steht die Position des Arbeitgebers, der meint, der Consultant hätte sich auf die angebotenen Stellen bewerben müssen, um die Zahlungen für den letzten Monat der Kündigungsfrist zu rechtfertigen.
Rechtsrahmen der Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt und richten sich nach der Dauer der Beschäftigungszeit. Arbeitnehmer in der Probezeit, die maximal sechs Monate dauert, können mit einer Frist von zwei Wochen entlassen werden. Nach Ende dieser Probezeit gelten für Arbeitgeber keine einheitlichen Fristen, sondern gestaffelte, die sich wie folgt darstellen:
Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist |
---|---|
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Verlängerte Kündigungsfristen, die grundsätzlich nur für Arbeitgeber gelten, können auch für Arbeitnehmer vereinbart werden, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Auch Tarifverträge können abweichende Kündigungsfristen enthalten. Dies ist besonders relevant, da gesetzliche Mindestfristen im BGB festgelegt sind und kürzere Fristen nur in speziellen Ausnahmefällen zulässig sind.
Die Pflichten des Arbeitnehmers
Im Zusammenhang mit der aktuellen Verhandlung in Erfurt stellt sich auch die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer während einer Kündigungsfrist aktiv werden muss. Arbeitgeber sind normalerweise verpflichtet, die Kündigungsfristen einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um fristlose oder bestimmte außerordentliche Kündigungen. Bei Nichteinhaltung kann die Kündigung als unwirksam angesehen werden, was auch negative Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben kann.
Arbeitnehmer haben in der Regel drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, falls sie der Auffassung sind, dass eine Kündigungsfrist nicht korrekt berechnet wurde. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, und es wird empfohlen, sich vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags rechtlich beraten zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter wird nicht nur den Einzelfall des Consultants betreffen, sondern könnte auch weitreichende Folgen für ähnliche Fälle in der Zukunft haben. Während die Gesellschaft sich zunehmend verändert und Jobwechsel alltäglicher werden, bleibt die Klärung dieser rechtlichen Fragen essenziell für die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
FAZ berichtet, dass … anwalt.de bietet eine Übersicht über gesetzliche Kündigungsfristen Rotwang Law erläutert rechtliche Grundsätze zu Kündigungsfristen