Am Dienstag, den 18. März 2025, wurde ein 33-jähriger Mann um 12:03 Uhr am Hauptbahnhof Dessau von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt ihn aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls suchte. Im September 2023 war er vom Amtsgericht Arnstadt wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, hatte jedoch einen Teilbetrag in Höhe von 660 Euro nicht gezahlt, was zur Ausstellung des Haftbefehls führte.

Nach seiner Festnahme im Bundespolizeirevier konnte der Mann dank seiner Angehörigen, die den haftabwendenden Betrag sowie Verfahrenskosten begleiteten, schnell entlassen werden. Sein Großvater beglich die Geldstrafe vor Ort, sodass der Verurteile und sein Großvater gemeinsam die Polizeiräumlichkeiten wieder verlassen konnten. Die Beamten informierten anschließend die betreffende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.