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Eklat im Thüringer Landtag: AfD verliert Vorschlagsrecht für Präsidentenwahl!

Nach dem Zoff im Thüringer Parlament verpassen die AfD und ihr Alterspräsident Jürgen Treutler (73) eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht, das am Freitagabend anordnete, dass alle Parteien beim Wahlgang um den Landtagspräsidenten am Samstag Kandidaten aufstellen dürfen – ein dramatischer Rückschlag für die AfD angesichts ihrer Minderheit im Landtag!

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Freitagabend eine wegweisende Entscheidung in dem Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten getroffen. Die Richter entschieden, dass der Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD vor der Wahl die Abgeordneten über eine Änderung der Geschäftsordnung abstimmen lassen muss. Dies bedeutet, dass die AfD, trotz ihrer Position als stärkste Fraktion, kein exklusives Vorschlagsrecht für die Präsidentschaftswahl hat, womit auch andere Parteien ihre Kandidaten aufstellen dürfen. Die Entscheidung könnte der wegen Betrugs verurteilten AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal Konkurrenz im ersten Wahlgang bescheren. Der CDU-Kandidat Thadäus König könnte damit eine realistische Chance auf das Amt haben.

Das Gericht erklärte, dass das Parlament das Recht hat, die Tagesordnung zu bestimmen, was auch eine Debatte über Änderungen der Geschäftsordnung vor der Präsidentschaftswahl erlaubt. Treutler sah sich durch diese Entscheidung und seine Blockadehaltung der Kritik ausgesetzt, während AfD-Chef Björn Höcke an der Unparteilichkeit der Richter zweifelte. Sollte Treutler das Urteil ignorieren, könnte das Parlament über seine Ablösung abstimmen, wobei auch der zweitälteste Abgeordnete von der AfD sein könnte. Insgesamt dauerte die Beratung des Gerichts über zehn Stunden, da es sich um einen bislang einmaligen Fall handelt. Für weitere Details zu dem Vorfall, siehe den Bericht auf www.bild.de.