Eisenach

Wie Sie an der Europawahl per Briefwahl teilnehmen können: Tipps und Anleitung vom Landeswahlleiter

Am 9. Juni 2024 haben Wähler die Möglichkeit, per Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen, falls sie nicht persönlich ins Wahllokal gehen können. Laut dem Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger können Bürger auch dann wählen, wenn sie am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk sind oder anderweitig verhindert sind.

Um Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Wähler bis spätestens 7. Juni 2024 um 18 Uhr einen schriftlichen oder mündlichen Antrag bei ihrer Gemeindebehörde oder Stadtverwaltung stellen. Ein Antragsformular findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und muss an die entsprechende Adresse geschickt werden. Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen oder online zu beantragen, sofern die Kommune diese Option anbietet.

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Für die Europawahl müssen Wähler den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen, in einen weißen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen. Anschließend müssen sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein unterzeichnen und zusammen mit dem Stimmzettel in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken, um ihn an die angegebene Adresse zu senden oder persönlich abzugeben.

Zur Unterstützung bei der Briefwahl erhalten Wähler Informationen im Wegweiser und im Merkblatt zur Briefwahl, die jedem Briefwähler zusammen mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. Diese Hinweise sollten sorgfältig beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Briefwahl korrekt erfolgt.

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