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CDU und BSW planen überraschende Änderung im Thüringer Landtag!

CDU und BSW wollen mit einer gewagten Änderung der Geschäftsordnung im Thüringer Landtag die AfD von der Macht fernhalten und gleichzeitig eine zügige Regierungsbildung unter Mario Voigt ermöglichen – doch die rechtlichen Fallstricke sind komplex und die Lage angespannt!

Die CDU und die Wagenknecht-Partei BSW haben angekündigt, die Geschäftsordnung im Thüringer Landtag ändern zu wollen, um die AfD an der Nominierung eines Präsidenten zu hindern. Bisher hat die AfD, die nach der Wahl als stärkste Kraft gilt, ihre Abgeordnete Wiebke Muhsal für das Amt vorgeschlagen. Sollte sie gewählt werden, würde sich die Regierungsbildung um einiges erschweren, da die anderen Fraktionen eine Vertreterin der AfD ablehnen. Normalerweise müssen nach zwei gescheiterten Wahlgängen erst wieder neue Kandidaten vorgeschlagen werden, was eine Verzögerung der Arbeitsfähigkeit des Landtags zur Folge hätte.

Um dieser Hängepartie vorzubeugen, planen CDU und BSW, dass alle Fraktionen von Anfang an Kandidaten zur Wahl stellen können. Jurist Philipp Austermann erläuterte, dass die Änderung der Geschäftsordnung verfassungsrechtlich zulässig ist, auch bevor ein neuer Präsident gewählt wurde. Während die AfD den Vorschlag als „Taschenspielertricks“ bezeichnet hat, zeigen sich bereits Unterstützer aus der SPD, sodass eine einfache Mehrheit für die Änderung wahrscheinlich wäre. Die Entscheidungen, die am 26. September getroffen werden, könnten entscheidend für die zukünftige Zusammensetzung und Stabilität des thüringischen Landtags sein, berichtet www.fr.de.

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